"Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen"
Deutsches Institut für Menschenrechte legt Studie zur Rolle von Frauen in Friedensprozessen vor
Pressemitteilung: 12.04.2011
Berlin - Sind Frauen nur Opfer von bewaffneten Konflikten? Oder nehmen sie, wie es die
UN-Sicherheitsratsresolution 1325 bereits vor mehr als zehn Jahren forderte, aktive Rollen in Friedenseinsätzen und Friedensverhandlungen ein? Bewirken die kostspieligen internationalen Friedensmaßnahmen überhaupt eine Veränderung der Lebenssituation von Frauen? Wie sind die Beiträge der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution einzuschätzen? Diese Fragen untersuchen Jana Arloth und Frauke Seidensticker in ihrer jetzt veröffentlichten Studie "Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen", die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde.
Die Autorinnen sehen zwar noch Defizite in der Umsetzung der Resolution, aber sie identifizieren auch positive Veränderungen in der Praxis der Friedensmissionen. Die Menschenrechts-Expertinnen würdigen die Beiträge Deutschlands zur verbesserten Umsetzung der Resolution, sprechen sich jedoch für eine besser koordinierte Strategie aus, die die Maßnahmen von Ministerien, Bundeswehr und Nichtregierungsorganisationen bündelt. "Die Gender-Thematik wird im militärischen Bereich noch immer als etwas wahrgenommen, das einseitig Frauen betrifft. Die Geschlechterperspektive wird selten integriert, sondern meist unsystematisch und separat diskutiert", so die Einschätzung von Frauke Seidensticker, bis Dezember 2010 Stellvertretende Direktorin des Instituts.
Die Autorinnen empfehlen die Entwicklung einer übergreifenden Strategie, die diese Vernetzung sicherstellt. Vorgeschlagen wird zudem die transparente Erarbeitung und Evaluation einer solchen Strategie, die auch Männer einbezieht. Eine zentrale Forderung der Studie: "Eine Veränderung von Männlichkeitskonzepten gelingt nur mit Männern". Die Studie stellt überzeugende Anregungen für eine beiden Geschlechtern angemessene Friedenspolitik der Bundesregierung vor.
Jana Arloth, Frauke Lisa Seidensticker: Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen. Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin 2011
Die beiden letzten Kapitel aus der Studie von Jana Arloth, Frauke Lisa Seidensticker:
5. Zusammenfassung und Fazit
Seit der Verabschiedung von Sicherheitsratsresolution
1325 (SCR 1325) im Jahr 2000
hat es auf normativer Ebene sichtbare Erfolge
bei ihrer Reflektierung in internationalen,
regionalen und nationalen Dokumenten,
Richtlinien, Abläufen und offiziellen Programmen
gegeben. Auch in der praktischen
Arbeit von Friedensmissionen gibt es positive
Entwicklungen. Die Beispiele aus der Praxis
zeigen, dass die Umsetzung der
Resolution
1325 die Qualität von Friedensprozessen im
weitesten Sinne substanziell erhöht.
Jedoch bestehen auch weiterhin große
Lücken: Chancen werden vertan, wenn Gleichstellungsanliegen
vor, in und nach Friedensmissionen
nicht verfolgt werden. Das ist
natürlich vor allem für Frauen in den Krisenund
Konfliktgebieten spürbar. Die vergangenen
10 Jahre haben an ihrer strukturellen
Benachteiligung und der damit verbundenen
besonderen Anfälligkeit für Menschenrechtsverletzungen,
Armut und Ausbeutung
wenig geändert. Frauen werden nach wie vor
speziell aus formalen Friedens- beziehungsweise
Politikprozessen herausgehalten.
Wenn es auch noch an einer systematischen
Integration von Genderperspektiven in
Friedensmissionen fehlt, ist der Prozess doch
angelaufen. Mit dem Einsatz von Genderkomponenten
in Missionen und Gender-
Trainings-Angeboten für Einsatzpersonal
werden Anstrengungen in die richtige Richtung
unternommen.
Die Praxis hat bewiesen, dass die Arbeit von
Friedensmissionen durch die Integration von
Frauen und geschlechtersensiblen Vorgehensweisen,
durch die sich die Fähigkeiten von
weiblichem und männlichem Personal
ergänzen, an operationeller Effektivität und
Nachhaltigkeit gewinnt.
Auf deutscher Seite ist weiteres Handlungspotenzial
zur Umsetzung der Resolution
auszumachen. Die Bundesrepublik engagiert
sich mit Umsetzungsberichten, vielen Einzelmaßnahmen
und der Arbeit der interministeriellen
Arbeitsgruppe. Eine einheitliche
Strategie würde den Anstrengungen jedoch
mehr Dynamik verleihen. Zudem scheint die
sicherheitspolitische Debatte, auch die um
das Konzept der Vernetzten Sicherheit, in
Deutschland noch immer so gut wie genderneutral
zu sein. Darüber hinaus steht zu vermuten,
dass die Genderthematik im militärischen
Bereich noch immer als etwas wahrgenommen
wird, das einseitig Frauen betrifft.
Gender und Genderprojekte werden selten
integriert, sondern beharrlich unsystematisch
und separat (und meistens von Frauen)
diskutiert und durchgeführt, so dass der
Querschnittscharakter des Themas bisher in
der Umsetzung wenig zur Geltung kommt.
Im Kontext der deutschen Sicherheitspolitik
wäre es wichtig, stärkeres Gewicht auf die
Umsetzung von
SCR 1325 zu legen. Das
große Potenzial der Resolution kann nur
ausgeschöpft werden, wenn politischer Wille
für ihre Umsetzung vorhanden ist. Voraussetzung
für ihre Förderung ist Motivation auf
Seiten aller Akteure in den Ministerien und im
Feld und die Erkenntnis, dass durch diese
Anstrengungen eine „Win-Win“ Situation für
alle entsteht.
Eine ausführliche Diskussion oder gar
Bewertung des Konzepts der Vernetzten
Sicherheit liegt nicht in der Absicht dieser
Studie. In jedem Fall liegt in schriftlicher Form
wenig Material vor, aus dem Einzelheiten über
die Konzeption zu entnehmen sind. Das mag
eine der Gründe für die unter 3.2 ausgeführten
Meinungsverschiedenheiten sein.
Es soll aber deutlich gesagt sein, dass eine
konsequente Vernetzung im Sinne eines
Abstimmungsprozesses zwischen Ressorts,
Bundeswehr und zivilgesellschaftlichen
Akteuren der Umsetzung von 1325 auf jeden
Fall zuträglich wäre. Jede künftige Sicherheitsstrategie
Deutschlands sollte sich daran messen lassen, wieweit sie in der Beteiligung wie in der Ausgestaltung die Forderungen der
Sicherheitsratsresolution 1325 berücksichtigt.
Für die Umsetzung der Forderungen der
Resolution ist eine bessere Zusammenarbeit
aller Ressorts und Vernetzung aller Akteure im
Sinne einer kohärenten Strategie mit konkreten
Zielvorgaben, Maßnahmen, Quoten und
festgelegter Rechenschaftspflicht notwendig.
Für die Umsetzung von 1325 bedarf es der
Erarbeitung konkreter Zielsetzungen, einer
Klärung der Implikationen des Konzepts der
Vernetzten Sicherheit und einer nachdrücklichen
Verzahnung der Anstrengungen der
Ressorts. Das würde sich auch positiv auf die
Arbeit der deutschen Teams in Friedensmissionen
auswirken. Ihre Arbeit würde sich
effektiver und wahrscheinlich nachhaltiger
gestalten - zum Wohl der Frauen, Mädchen,
Männer und Jungen in den Konfliktgebieten
und letztlich auch zum Wohl der internationalen
Gemeinschaft.
Denn nicht die Umsetzung der Resolution
1325 ist das eigentliche Ziel, sondern eine
Verbesserung der Sicherheitslage und der
Situation der Bevölkerung vor Ort, der Schutz
ihrer Menschenrechte und nicht zuletzt
nachhaltiger Frieden.
6. Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung
Die Umsetzung der
SCR 1325 und ihrer Nachfolgeresolutionen
und damit die Verbesserung
des Menschenrechtsschutzes von Frauen in
Konfliktregionen werden eines langen
politischen Prozesses bedürfen. Für Deutschland
bietet sich die Entwicklung einer
übergreifenden Strategie an, die neben
Ministerien und Bundeswehr auch Bildungsinstitutionen
und zivilgesellschaftliche Institutionen
einbindet. Es ist nicht die Absicht
dieser Studie, eine solche Strategie oder gar
den Entwurf eines Aktionsplanes zu erstellen.
Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen
sind vielmehr als Anregungen zu
verstehen, die erst innerhalb einer solchen
Gesamtstrategie ihren Platz finden werden. Ist
diese entwickelt, wäre es im Sinne einer
transparenten und integrativen Sicherheitspolitik,
die Strategie und aus ihr resultierenden
Aktivitäten der Bundesregierung zur
Förderung der Umsetzung der Öffentlichkeit
deutlich und konkret zu kommunizieren.
Empfehlungen zur Resolution selbst und zu
Sicherheitskonzepten (Teil a) könnten
unmittelbar von der Bundesregierung aufgenommen
werden, Empfehlungen zu Peacekeeping
und Peacebuilding-Einsätzen (Teil b)
liegen zum Teil in der Kompetenz anderer
Stellen, sind aber als Policy-Empfehlungen zu
verstehen, die die Bundesregierung vertreten
könnte.
a) Resolution 1325 und Vernetzung in der deutschen Sicherheitspolitik
-
Horizontale Vernetzung: Auf Grundlage
der bereits existierenden Interministeriellen
Arbeitsgruppe zu SCR 1325 wird empfohlen,
die Zusammenarbeit aller relevanten
Ministerien (AA, BMVg, BMFSFJ, BMI, BMZ,
BMJ) zu verstärken. Hierfür empfiehlt sich die
Verankerung einer festen Struktur mit klaren
Verantwortlichkeiten, regelmäßigem inhaltlichen
Austausch und klaren Zielvorgaben.
Eines der Ministerien könnte für die Koordination
der Arbeitsgruppe verantwortlich sein.
-
Vernetzung mit der Zivilgesellschaft: Auch für den seit 2010 existierenden Gesprächskreis der Ministerien mit Vertretern
und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft zu
SCR 1325 bietet sich eine fest verankerte
Struktur mit regelmäßigen Treffen und konkreten
Zielsetzungen an, um den Informationsaustausch
zwischen den Ressorts und
den NGOs zu fördern und Optionen für eine
verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich
zu ermitteln. Die Ergebnisse des Gesprächskreises
sollten in die Arbeit des interministeriellen
Arbeitskreises einfließen.
-
Steuerung: Um den Austausch zwischen
allen beteiligten Ministerien, der Zivilgesellschaft,
dem Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze und der Forschung über alle
Ebenen zu stärken, wäre es von Vorteil, eine
nationale Schlüsselstelle für die gesamte
Koordinierung der Arbeitsergebnisse der
interministeriellen Arbeitsgruppe und des NGO
Gesprächskreises einzurichten. Hier würde
gemeinsam mit allen oder jeweils ernannten
Vertretern des ressortübergreifenden Arbeitskreises,
des NGO-Gesprächskreises, des ZIF
und der Forschung das gesamte Monitoring
der nationalen Umsetzung von SCR 1325
stattfinden. Empfehlenswert wäre eine
politische Funktion unter Leitung des federführenden
Ministeriums. Alternativ oder
ergänzend könnte auch die Einrichtung eines
mit Kompetenzen ausgestatteten Steuerungsgremiums
erwogen werden.
- Vertikale Vernetzung: In die Arbeit der
interministeriellen Arbeitsgruppe, des NGOGesprächskreises
(und einer Schlüsselstelle)
könnte regelmäßig die Expertise der Akteure
und Akteurinnen (ziviles Personal, Polizei,
Militär, NGOs/ Zivilgesellschaft), die tatsächlich
„vor Ort“ im Einsatz arbeiten, einbezogen
werden. Dabei sollten diejenigen, die
unter dem Konzept der Vernetzten Sicherheit
arbeiten, ebenso wie andere fachkundige
Stimmen angehört werden. Damit würde eine
enge Bindung zwischen dem realen Bedarf
und Erfordernissen der Praxis einerseits und
der Politik andererseits gestützt.
- Evaluation und Transparenz: Eine Kultur
der Transparenz und der Evaluation würde alle
Arbeiten auf der neusten Stand der Erkenntnisse
bringen. Ein Gender-Audit könnte alle
bisherigen Initiativen zur Umsetzung von SCR
1325 erfassen und Überschneidungen,
Handlungsbedarf und Synergieeffekte identifizieren.
Beispiele hierfür bieten unter
anderem Dänemark, Großbritannien und
Schweden. Die Analyse könnte eine erste
Evaluation der von Deutschland initiierten
oder gesteuerten 1325-relevanten Projekte
und Feldmissionen umfassen. Angesichts des
breiten Handlungsspektrums der SCR 1325
wäre mit Hilfe der Studienergebnisse eine
Eingrenzung von Themen möglich, auf die sich
die Bundesregierung und beteiligte Akteure
künftig konzentrieren könnten.
b) Peacekeeping und Peacebuilding-Einsätze
-
Training: Ein solides und intelligentes
Gender-Training sollte verpflichtend bereits in
die Vorbereitung des zivilen und militärischen
Einsatzpersonals einfließen. Dieses sollte sich
von moralischen Appellen fernhalten und
anhand von Best-Practice-Beispielen sichtbar
machen, dass Gender-Training Hilfestellungen
und Richtlinien für schwierige Situationen
bietet und den Umgang mit der Zivilbevölkerung
substantiell qualifiziert. Hilfreich wäre
die Verwendung des umfangreichen Trainingsmaterials
des Department for Peacekeeping
Operations (DPKO). Auch die EU stellt mehr
und mehr Material zur Verfügung. Vor dem
Einsatz sollten alle Dienstgrade Gender-
Schulungen durchlaufen. Gender-Training
betrifft beide Geschlechter, denn eine
Veränderung von Männlichkeitskonzepten
gelingt nur mit Männern. Das ist gerade in
(Post-)Konfliktregionen wichtig, denn für
gewaltfreie Konfliktlösung ist die Auseinandersetzung
mit diesen Konzepten und mit
der von Männern ausgehenden Gewalt von
zentraler Bedeutung.
-
Konstruktives Arbeitsklima: Gender-
Training sollte ferner dazu beitragen, dass in
den Kontingenten ein Klima geschaffen wird,
in dem Männer und Frauen entsprechend
ihrer geschlechterspezifischen Belange ihre
besten Fähigkeiten entwickeln können. Dabei
sollten Soldaten und Soldatinnen auch für das
Problem sexualisierte Gewalt innerhalb der
Truppe stärker sensibilisiert werden.
-
Genderperspektive in der Vorbereitung: Eine Genderperspektive und frauenrechtliche Expertise sollte bereits in die Situationsanalyse,
in die Abklärungsmissionen
und in Missionskonzeptionen integriert sein.
-
Personalpolitik: Weibliches Missionspersonal
leistet einen entscheidenden Beitrag
zur Effizienzsteigerung von Friedenseinsätzen.
Bei der Rekrutierung von Einsatzpersonal
sollte weiterhin verstärkt sowohl im zivilen als
auch im polizeilichen und militärischen
Bereich auf das Erreichen von Genderbalance
auf allen Ebenen geachtet werden.
-
Beratung mit NGOs: Gendersensibel
arbeitende zivilgesellschaftliche Organisationen,
insbesondere Frauenorganisationen,
sollten so früh wie möglich in die Konfliktbearbeitung
integriert werden. Damit würden
die Menschenrechte von Frauen, insbesondere
auch soziale und wirtschaftliche Rechte,
gestärkt und die Expertise lokal ansässiger
Frauen und Frauengruppen der Konfliktregion
genutzt (local ownership).
-
Gender-Schlüsselstellen: Die Mitarbeit
einer Genderberatung, gegebenenfalls in
Kooperation mit operationellen Gender Focal
Points, muss als ein Minimum für alle
Missionen gelten. Genderberater und -
beraterinnen müssen mit ausreichend
Ressourcen und Befugnissen ausgestattet
werden. Sie sollten in den Regionalbüros
vertreten sein und Zugang zur obersten
Führungsebene und den einzelnen Missionskomponenten
haben.
- Führungsebene: Effektive und erfolgreiche
Genderarbeit einer Mission sind zum
Großteil vom Einsatz der Führungs- und
Leitungsebene abhängig. Führungsaufgaben,
wie die Lagebeurteilung und daraus abzuleitende
Maßnahmen, sollten geschlechterspezifisch
und -sensibel durchgeführt werden.
Ein Top-Down-Ansatz ist somit für die Umsetzung
von SCR 1325 unerlässlich. Bei der
Rekrutierung der Führungskräfte sollte
zunehmend Genderbalance forciert werden.
-
Beschwerdemöglichkeiten: Es bedarf
einer Anlaufstelle für die Zivilbevölkerung, bei
der sie sich zum Verhalten des Missionspersonals
äußern und gegebenenfalls
Beschwerde einlegen kann.
-
Disziplinarische und strafrechtliche
Untersuchungen: Vorwürfe von Verletzungen
des humanitären Völkerrechts oder
menschenrechtlicher Bestimmungen durch
Militärkräfte, Polizeieinheiten oder ziviles
Missionspersonal müssen zu vollständigen
und unabhängigen Untersuchungen durch das
Entsendeland führen. Die Bundesregierung
sollte sich für ein transparentes System
disziplinarischer Untersuchungen bei UN- und
EU-Friedensoperationen einsetzen. Dies
schließt auch die Berichterstattung für die
Öffentlichkeit in Einsatz- und Entsendeländern
ein.
-
Gender Mainstreaming: Die Aufgaben,
in die die verschiedenen Akteure von
Friedensmissionen in Postkonfliktländern zum
Beispiel durch Schutz- oder Aufbaumaßnahmen
auf unterschiedlichste Weise direkt
oder indirekt involviert sein können – wie
Sicherheitssektorreform (beispielsweise Aufbau
der lokalen Polizei), Entwaffnung,
Demobilisierung, Reintegration (zum Beispiel
Traumaarbeit mit Exkombattanten), Förderung
von Rechtsstaatlichkeit (unter anderem
Aufbau einer nationalen Justiz) oder Ausbau
staatlicher Gesundheitssysteme und
Rehabilitations-Programme (etwa die medizinische
und psychologische Betreuung von
Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt) etc. -
sind vielschichtig. Die für die Erfüllung dieser
Aufgaben erstellten Programme müssen unter
Beachtung der jeweiligen Belange von Frauen
und Männern, Mädchen und Jungen geplant
und durchgeführt werden.
-
Evaluationen: Systematische Auswertungen
von Missionen hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf Frauen und Männer im
jeweiligen Krisengebiet sind notwendig. Auf
EU- und UN-Ebene werden interne Auswertungen
durchgeführt, deren Ergebnisse
bedauerlicherweise meistens unter Verschluss
bleiben, was aber vermutlich und hoffentlich
den Vorteil hat, dass dabei klare und ehrliche
Worte gesprochen werden. Auf der anderen
Seite bedarf es auch von der Seite der
Bundesregierung einer intensiven Beobachtung
und Analyse von Friedensmissionen mit
deutscher Beteiligung und ihren Auswirkungen
auf die männliche und weibliche Zivilbevölkerung.
Die Arbeit aller Akteure, der Bundeswehr,
der Polizei und der zivilen Akteure, sollte
gendersensibel evaluiert und Best Practice
und Lessons Learnt ehrlich und klar untereinander
kommuniziert werden.
-
Lernschleife: Die Identifizierung von
Good Practice und Lessons Learnt sind für
den Vergleich verschiedener Strategien und
Ansätze sowie ihrer Wirkungen von immenser
Bedeutung. Ein Austausch dieser Ergebnisse
mit den zivilen, polizeilichen und militärischen
Einsatzpartnern anderer Entsendestaaten, mit
denen in den Missionen kooperiert wird, sollte
angestrebt und effizienter gestaltet werden.
Nur so können die Strategien gendersensibler
Friedenseinsätze kontinuierlich verbessert
und effektive Ansätze gefunden werden. Auch
dies könnten Aufgaben der themenrelevanten
Arbeitskreise der Bundesregierung sein.
** Auszug aus: Jana Arloth, Frauke Lisa Seidensticker: Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen. Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin 2011, S. 39-44.
Die vollständige Studie kann hier heruntergeladen werden:
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