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Zivil- oder Friedensklausel?

Anmerkungen zum Beitrag von Wolfgang Neef: "Bemerkungen zur Zivilklausel und ihrer Operationalisierung"

Anmerkungen zum Beitrag von Wolfgang Neef: "Bemerkungen zur Zivilklausel und ihrer Operationalisierung". Von Dietrich Schulze
Vor wenigen Tagen veröffentlichten wir einen Beitrag von Wolfgang Neef über die Bedeutung von Zivilklauseln im Kampf gegen die Rüstungsforschung an und die Militarisierung von Hochschulen ("Bemerkungen zur Zivilklausel und ihrer Operationalisierung"). Dietrich Schulze schickte uns daraufhin eine Entgegnung, worin er sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzt, ob es sinnvoll erscheint, den Begriff "Zivilklausel" durch den allgemeineren Begriff "Friedensklausel" zu ersetzen. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass es an der TU Berlin trotz Zivilklausel Fälle von Rüstungsforschung gibt.


Von Dietrich Schulze

Der Analyse stimme ich im Wesentlichen zu. Den Gedanken zur Kriegs-Ökonomie hatte Wolfgang Neef im Beitrag für Z. Nr. 88 im Dezember und in einem Interview mit den VDI-nachrichten im Februar dargelegt. In zwei Punkte möchte ich Kritik anbringen.

I. Rüstungsforschung an der TU Berlin trotz Zivilklausel

Wolfgang Neef schreibt: »Es gibt allerdings an der TU Berlin keinen „Fall“ [von Rüstungsforschung], den man schildern könnte. Das kann man so deuten, dass die Klausel wirksam war, dass aufgrund der TU-Tradition bislang niemand den Versuch gemacht hat, dort Rüstungsforschung zu betreiben, oder dass bislang nur keiner aufgefallen ist. Letzteres halte ich aber für unwahrscheinlich.« Dazu ein Blick in die nachfolgend zitierten Einträge in der WebDoku aus dem Jahre 2009:
  • 17.02.12 Ingenieur-Studium „Wir machen die Studenten fit für den Wirt schaftskrieg . Kapitalismus ist eine Kriegs-Ökonomie." Interview VDI nachrichten mit Wolfgang Neef über den Ingenieurberuf
  • 01.12.11 TU Berlin Vom politischen Neutrum zum Rebellen? Bewusstseinswandel bei Studierenden der Ingenieurwissenschaften – Erfahrungen aus TU-Seminar „Soziologie des Ingenieurberufs“. Wolfgang Neef in Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung Nr.88 "Krise, Empörung, Opposition“ www.zme-net.de
  • 04.05.09 „Für eine rüstungsfreie Uni“ Veranstaltung des AStA der TU Berlin.
  • PM 8. April „TU-Pressestelle verheimlicht rüstungsrele vante Forschung“ 17.04.09 IMI-Studie „Hochschulen forschen für den Krieg“ mit Tabellen über Drittmittel für Rüstungsforschung. Uni (TH) Karlsruhe, KIT, TU Berlin u.a. von Sarah Nagel.
  • 06.04.09 „ Kriegsspiele auf dem Campus“ - An vielen Hochschulen wird militärische Forschung betrieben. In Karlsruhe soll jetzt damit Schluss sein. Ralf Nestler im Tagesspiegel (befragt Prof. Jondral über „Software Defined Radio“)
  • 16.01.09 TU Berlin „Verbot der Rüstungsforschung an der TU grob miss achtet“ AStA Info Nr. 15, Seite 5.
Sahra Nagel schreibt in der zitierten IMI-Studie: »Die Universität habe eine Verpflichtung gegenüber der Vergangenheit, erklärte die Pressesprecherin der TU Kristina Zerges Anfang 2009. An der Vorgängereinrichtung der TU Berlin hatte bis 1945 in großem Maßstab Rüstungsforschung stattgefunden. „Wir haben die Zivilklausel aus ethischen Gründen eingeführt, vor Gericht hätte sie aber kaum Bestand“, meint Zerges. „Doch bislang gab es noch keinen Professor, der sich über die Vereinbarung hinweggesetzt hat.“ [Nestler, Ralf: Kriegsspiele auf dem Campus, erschienen im „Tagesspiegel“ am 6.4.2009]. Dies ist jedoch nicht richtig. Schon seit Jahren erhält die TU Berlin Drittmittel vom Bundesverteidigungsministerium, wie Studierende durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag herausfanden. „Die Tatsache, dass sich die Kleine Anfrage nur auf den Zeitraum von 2000 – 2008 bezieht und die TU bereits 2000 genannt wird, lässt befürchten, dass seit noch längerer Zeit für das BMVg geforscht wird als aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ersichtlich wird“, schreibt der AStA der TU. An der TU findet sowohl wehrtechnische als auch wehrmedizinische Forschung statt. Seit dem Jahr 2000 hat das BMVg dafür mindestens 451.848 Euro gezahlt. Bei einer Anfrage dazu zeigte sich selbst der Rektor der Hochschule überrascht. „Der Fakt, dass der Universitätspräsident von der Studierendenschaft unterrichtet werden muss, wobei diese es wiederum zufällig aus dem Bundestag erfahren muss, spricht Bände über die Transparenz an der TU.“ [AStA Info Nr. 15, Januar 2009, S. 5]«.

Obwohl die TU die wohl am besten operationalisierte Praxis mit der Zivilklausel besitzt, muss nach diesen Belegen von Verstößen ausgegangen werden. Ich habe noch von keinem Fall von BMVgfinanzierter „wehrtechnischer“ oder „wehrmedizinischer“ Forschung erfahren, die keinerlei militärischen Zwecken diente und hier ging es um eine halbe Million.

Hinweis: Die AStA-links funktionieren nicht mehr, weil der AStA wohl ältere Meldungen nicht archiviert. Beleg: Der gleiche link zur PM vom 08.04.09 „TU-Pressestelle verheimlicht rüstungsrelevante Forschung“ erscheint unter der Schlagzeile Rüstungsforschung an der TU Berlin auf der Webseite „Langzeitstudis gegen Studiengebühren“.

Im Oktober 2011 gab es im Akademischen Senat der TU Berlin erneut eine wohl nicht unbegründete Studi-Anfrage. Zitat H. Reiner im Bericht aus der 704. AS-Sitzung v. 26.10.11 »... Es gab zwei aktuelle Anfragen von unseren Studierenden: - Frage zur Einhaltung unseres Beschlusses gegen rüstungsrelevante Forschung und Lehre an der Fak. VII. Dekan sagt Prüfung zu ...«

All das belegt auch an diesem Beispiel die Richtigkeit und Notwendigkeit des Gedankens von Wolfgang Neef: »Alle Klauseln und Präambeln in Gesetzen, Ordnungen etc. nützen nichts, wenn es keine kritische Öffentlichkeit an den Hochschulen gibt. Transparenz entsteht nur, wenn sie von aktiven Menschen hergestellt wird. Insofern ist aus meiner Sicht für die Frage der Wirksamkeit von Zivilklauseln eine aktive Kultur des kritischen, gesellschaftsbezogenen Diskurses über die Wissenschaft und ihre sozialen, ökologischen und ökonomischen Entstehungsbedingungen und Wirkungen Grundvoraussetzung.«

II. „Friedensklausel“ anstelle Zivilklausel?

Völlig zu Recht wird die militärischer Logik entlehnte kapitalistische Expansionsstrategie auch für zivile Produkte hinterfragt, die wir bei der Gegenüberstellung zivile / militärische Zwecke nicht aus den Augen verlieren dürfen. Dafür nur das Beispiel „erneuerbare Energie“: dezentrale Energie in kommunaler Verantwortung oder Offshore-Windparks bzw. Desertec-Konzepte unter Regie von internationalen Multis.

Die Schlussfolgerung: »Vielleicht ist es deshalb in der Tat besser, die „Zivilklauseln“ in „Friedensklauseln“ umzubenennen, da diese Form des „Zivilen“ den militärischen und gewalttätigen Charakter des modernen Industriesystems eher verdeckt.« halte ich aus mindestens drei Gründen (in der Reihenfolge der Wichtigkeit) nicht für richtig:
  1. Der Begriff „Frieden“ ist ungleich fundamentaler negativ interpretierbar als der Begriff des „Zivilen“. Das hat Wolfgang Neef selbst aufgrund seiner Teilnahme am Abschlusspodium der Ringvorlesungsreihe in der Uni Tübingen erleben können. Die Veranstalter vom Institut für Politikwissenschaften haben die Tübinger Bestimmung „für friedliche Zwecke“ als vereinbar mit gewissen Formen der militärischen Gewalt (Stichwort: humanitäre Interventionen bzw. „Friedensmissionen“ der Bundeswehr) auszulegen versucht und tun das weiter. Sie haben dafür bewusst den Begriff „Friedensklausel“ für die Tübinger Bestimmung verwendet. Sie haben dafür den Verfassungsrechtler Erhard Denninger zu instrumentalisieren versucht. Dieser propagiert seither für die zu Recht gegen die Militarisierung der Hochschulen geforderte Zivilklausel eindeutigere Formulierungen zu verwenden. Das heißt anstatt „friedliche Zwecke“ besser „zivile Zwecke“ oder „nicht militärische Zwecke“ oder „gegen Rüstungsforschung“ zu verwenden. Wenn wir nun unsererseits alle Zivilklauseln in „Friedensklauseln“ umbenennen, komplettieren wir den Begriffssalat und leisten uns selbst einen Bärendienst.
  2. Innerhalb von nur drei Jahren ist seit Beginn der Auseinandersetzungen um die Übertragung der Zivilklausel des (Kern)forschungszentrums auf das gesamte KIT der Begriff zu einem bundesweiten Symbolbegriff für eine zivilorientierte Friedensbindung der Hochschulen geworden. Es wäre unklug, diesen Symbolbegriff, der überraschend in der FAZ im Januar 2011 zu einer Zivilklausel-Bewegung hochgeschrieben wurde, nun selbst ad acta zu legen. Es kommt hinzu, dass der Begriff inzwischen als „civil clause“ im englisch-sprachigen Raum eingebürgert werden konnte, erstmals verwendet in einer von Lothar Letsche, Subrata Ghoshroy u.a. entwickelten Übersetzung im Internationalen Appell von 2009 für KIT. Um nur ein aktuelles Beispiel dafür anzuführen, die „Stimmen zur Zivilklausel“, die sicherlich auch einen kleinen Beitrag zur erfolgreichen Frankfurter Urabstimmung geleistet haben. Ich meine besonders die Stimme von Subrata Ghoshroy:
    »Continued dominance of military funding of research, especially in physical sciences, is actually helping to degrade quality of research at our universities. A civil clause will help open up scientific research, bring much needed scrutiny and peer review. These steps will not only allow broader public inputs in setting the research agenda, but also improve quality.« (Subrata Ghoshroy holds a M.Sc. degree in Electrical Engineering. He is a former Senior Defense Analyst at the U.S. General Accounting Office, now working as a Research Associate at the Massachusetts Institute of Technology (MIT).
  3. Umgangssprachlich war früher der Begriff Zivilklausel nahezu unbekannt, nicht aber der Begriff „Friedensklausel“. Im Vertragsrecht hat er die Bedeutung einer Schlichtungsklausel. Auch eine Verwechselungsmöglichkeit mit diesem eingebürgerten Begriff sollte vermieden werden. Diese Gründe sprechen meiner Ansicht nach zwingend für die Beibehaltung des Begriffs Zivilklausel.


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