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Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland

Minister Struck stellt das neue Standortekonzept vor - "Umfassender Transformationsprozess"

Am 2. November verkündete Verteidigungsminister Dr. Peter Struck das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr. Im Kern geht es hierbei einmal um die Fortentwicklung des "Transformationsprozesses", d.h. der Umwandlung der Bundeswehr in eine weltweit einsetzbare Interventionsarmee, zum anderen werden über 100 Bundeswehrstandorte geschlossen, reduziert oder in wenigen Fällen auch aufgestockt. Die neue Bundeswehr soll "nur" noch 252.500 Soldatinnen und Soldaten haben. Sie setzt sich aus 195.000 Berufs- und Zeitsoldaten, 25.000 freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistenden und 30.000 Grundwehrdienstleistenden sowie 2.500 wehrübenden Reservistinnen und Reservisten (Wehrübungsplätze) zusammen. Dieses Abschmelzen des Personalumfang soll dem Ministerium sparen helfen, damit mehr Geld für investive Ausgaben (zur Waffen- und Materialbeschaffung) bereit gestellt werden kann. Davon wird vor allem die Rüstungsindustrie profitieren.

Im Folgenden dokumentieren wir die wichtigen Textteile der vom Ministerium herausgegebene Broschüre "Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland" - allerdings ohne die Anlagen, das sind die detaillierten Teile, worin die Standortentscheidungen für einzelne Bundesländer bekannt gegeben und aufgelistet werden.

Die Broschüre enthält folgende Punkte:

1. Konzeptionelle und strukturelle Rahmenbedingungen, S. 4
2. Bestimmende Faktoren der Stationierungsentscheidung, 7
3. Wesentliche Ergebnisse, 8
4. Weiteres Vorgehen, 10
5. Anlagen:
5.1. Standortveränderungen bundesweit, 14
5.2. Standortentwicklung und Belegungsdichte, 16
5.3. Stationierungsdichte bundesweit, 17
5.4. Standortveränderungen nach Bundesländern 19
5.5. Tabellarische Länderübersicht, 53
5.6. Zukünftige höhere Kommandobehörden und vergleichbare Dienststellen, 148
5.7. Bereits entschiedene, noch nicht ausgeführte Standortschließungen seit 1990, 149

Daraus nun im Folgenden die Gliederungspunkte 1 bis 4 sowie 5.6 (als eigene pdf-Datei) und das Vorwort des Ministers im Wortlaut.

Vorwort zu "Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland"

Deutschland als bevölkerungsreichste Demokratie und größte Volkswirtschaft in der Europäischen Union stellt sich im engen Zusammenwirken mit seinen Partnern den veränderten globalen Herausforderungen.

Es übernimmt verlässlich gewachsene internationale Verpflichtungen in NATO, EU und VN und beteiligt sich mit der Bundeswehr in vielfältiger Weise an multinationalen Friedenseinsätzen.

Politisch wie militärisch leistet es, auch in entfernten Regionen und außerhalb Europas, einen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Sicherung des Friedens. Deutschland ist in den vergangenen Jahren zu einer der größten Truppenstellernationen für internationale Friedensmissionen geworden.

Die hieraus resultierenden gestiegenen Anforderungen an die Bundeswehr haben eine tiefgreifende Reform von Streitkräften und Verwaltung unvermeidlich gemacht. Das übergeordnete Ziel aller Anstrengungen sind einsatzbereite Streitkräfte, die den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sind. Hierzu ist im vergangenen Jahr ein umfassender Transformationsprozess begonnen worden.

Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 21. Mai 2003 wurde der Auftrag der Bundeswehr an die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen angepasst und das Aufgabenspektrum neu gewichtet. Hieraus abgeleitet habe ich mit meiner Weisung zur Weiterentwicklung der Bundeswehr vom 1. Oktober 2003 den künftigen Umfang und das Fähigkeitsprofil vorgegeben sowie alle bisherigen Bestimmungsgrößen einer umfassenden Überprüfung unterziehen lassen. Die Ergebnisse finden ihren Niederschlag in der neuen Konzeption der Bundeswehr. Deren wesentliche Inhalte sind mit der Broschüre "Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr" auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Eine der wichtigsten Dimensionen der Transformation ist die Umstrukturierung der Streitkräfte und des zivilen Bereichs entsprechend dem veränderten Aufgabenspektrum. Dies führt zwangsläufig auch zu einer Veränderung der Stationierung. Verlegungen und Neuaufstellungen von Einheiten und Dienststellen, aber auch Standortschließungen sind daher unumgänglich. Die vorliegende Broschüre stellt die planerischen Rahmenbedingungen vor und fasst die Entscheidungen zur künftigen Stationierung von Streitkräften und Territorialer Wehrverwaltung zusammen. Diese Entscheidungen sind das Ergebnis eines intensiven und komplexen Prüfungsprozesses, in dem sorgsam und umfassend alle relevanten Faktoren abgewogen wurden.

Das Ergebnis folgt begründeten militärisch funktionalen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben. Die Transformation der Bundeswehr und die daraus resultierende Anpassung der Stationierung bedeuten oft auch persönliche Härten für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr und deren Familien. Sie stellen gleichzeitig aber auch die Chance dar, die Planungssicherheit für alle Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern.

Die Umsetzung der Stationierungsentscheidungen wird umgehend beginnen und bis 2010 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Die Folgen der Veränderungen werden durch geeignete Personalmaßnahmen und soziale Vereinbarungen geregelt und aufgefangen.

Berlin, 1. November 2004

Dr. Peter Struck
Bundesminister der Verteidigung

1. Konzeptionelle und strukturelle Rahmen- bedingungen

Die aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien abgeleitete Konzeption der Bundeswehr (KdB) bildet den konzeptionellen und strukturellen Rahmen für die künftige Stationierung der Bundeswehr in Deutschland.

Kernelemente der KdB sind
  • die Konzentration auf die wahrscheinlichen Aufträge,
  • der Verzicht auf Fähigkeiten und Strukturen, die ausschließlich der Landesverteidigung im herkömmlichen Sinne dienen,
  • die Stärkung des streitkräftegemeinsamen Ansatzes, einschließlich einer streitkräftegemeinsamen Führungsorganisation,
  • die Einteilung in die Streitkräftekategorien Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte, die eine differenzierte Ausbildung und Ausrüstung erlaubt,
  • die feste Integration der Grundwehrdienstleistenden in die Strukturen aller militärischen Organisationsbereiche sowie
  • Wirtschaftlichkeit in Beschaffung und Betrieb.
Der zukünftige Grundumfang der Bundeswehr liegt bei 252.500 Soldatinnen und Soldaten. Er setzt sich aus 195.000 Berufsund Zeitsoldaten, 25.000 freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistenden und 30.000 Grundwehrdienstleistenden sowie 2.500 wehrübenden Reservistinnen und Reservisten (Wehrübungsplätze) zusammen. Er beinhaltet 39.000 Planstellen für in Ausbildung befindliche Soldatinnen und Soldaten. Die Eingreifkräfte werden 35.000, die Stabilisierungskräfte 70.000 und die Unterstützungskräfte 106.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen.

Für die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 75.000 Stellen vorgesehen, deren Zuordnung zu den Organisationsbereichen noch erfolgen wird. Diese Zielgrößen werden bis zum Jahr 2010 erreicht.

Die Differenz zwischen den - in den Berechnungen dieser Publikation zugrunde gelegten - eingerichteten Dienstposten und dem Grundumfang ergibt sich daraus, dass ein Teil der militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr außerhalb von Dienstposten eingesetzt ist (z.B. Soldaten während der Teilnahme an besonderen Ausbildungsmaßnahmen, Auszubildende) bzw. dass mehrere Bundeswehrangehörige sich – bei Teilzeitbeschäftigung – einen Dienstposten teilen.

Die künftigen Strukturen der Bundeswehr berücksichtigen die Besonderheiten der militärischen und zivilen Organisationsbereiche. Für das Heer und dem Grundsatz nach auch für die Streitkräftebasis (SKB) werden die Strukturen so gestaltet, dass Einheiten und Verbände weitestgehend geschlossen in den Einsatz verlegen können. Charakteristisch für Luftwaffe und Marine ist, dass sie ihre Fähigkeiten modular bereitstellen, wobei das Personal und einzelne Waffensysteme den Streitkräftekategorien zugeordnet sind.

Im Bereich des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw) ist zur Ergänzung der Einsatzstrukturen Fachpersonal aus den regionalen Sanitätseinrichtungen und Bundeswehrkrankenhäusern vorgesehen. Die Territoriale Wehrverwaltung richtet sich auf Einsatzaufgaben aus, indem sie zentrale Aufgaben einsatzorientiert bündelt. Die strukturellen Weiterentwicklungen der militärischen und zivilen Organisationsbereiche sind im Wesentlichen wie folgt gekennzeichnet.

Streitkräftebasis (SKB)
  • Die SKB wird die Struktur der territorialen Kommandobehörden straffen und ihre Führungsorganisation an die föderale Struktur Deutschlands anpassen.
  • Sie optimiert die Schnittstellen zu den Teilstreitkräften und zum ZSanDstBw hinsichtlich Logistik, Führungsunterstützung und Schutzaufgaben.
  • Zentralisierte Ausbildungseinrichtungen, z.B. die Logistikschule der Bundeswehr und die Führungsunterstützungsschule der Bundeswehr, werden aufgebaut.
  • Die personalführenden Stammdienststellen der Teilstreitkräfte (TSK) werden zu einer Stammdienststelle der Bundeswehr zusammengeführt.
  • Durch die Aufstellung des Kommandos Führung Operation Spezialkräfte und des Kommandos Operative Führung Eingreifkräfte wird die streitkräftegemeinsame Führungsorganisation für Einsätze der Bundeswehr im Ausland ausgebaut.
Heer
  • Das Heer wird die Anzahl der Divisionskommandos von sieben auf fünf verringern. Das Heerestruppenkommando wird umgegliedert und verlegt. Damit verbunden ist die Reduzierung von bislang 22 auf 12 Brigaden, die in ihren Binnenstrukturen erheblich verstärkt werden.
  • Drei dieser Divisionskommandos werden Führungsaufgaben im Einsatz erhalten.
  • Die noch verbleibenden zwei Divisionskommandos werden mit der truppendienstlichen Führung der unterstellten Brigaden der Stabilisierungskräfte sowie zur dauerhaften Besetzung von Führungsdienstposten für multinationale Einsatzhauptquartiere in Stabilisierungsoperationen beauftragt.
Luftwaffe
  • Die Luftwaffe wird die Zahl der Divisionskommandos von vier auf drei reduzieren. In den Divisionen wird das Fähigkeitsprofil der Luftwaffe querschnittlich abgebildet.
  • Sie wird ihre Fähigkeiten in Form von zum Teil auch verbandsübergreifenden “Modulen“ den Streitkräftekategorien zuordnen.
  • Das Lufttransportkommando wird bis zur Einsatzbereitschaft eines Europäischen Lufttransportkommandos, die voraussichtlich 2008 hergestellt sein wird, aufrechterhalten.
Marine
  • Die Marine fasst die bisher bestehenden fünf Typflottillen in zwei Einsatzflottillen zusammen.
  • Sie unterstellt die verbleibenden zwei Marinefliegergeschwader direkt dem Flottenkommando.
  • Personal und Hauptwaffensysteme werden den Streitkräftekategorien modular zugeordnet.
Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw)
  • Der ZSanDstBw erhält weitgehend die Grundstruktur mit Sanitätsführungskommando, Sanitätsamt der Bundeswehr und vier Sanitätskommandos.
  • Die Führungsebene Leitsanitätszentrum entfällt.
  • Die Anzahl der Bundeswehrkrankenhäuser wird von derzeit acht auf vier reduziert. Sie werden für die Einsatzunterstützung optimiert. Ein weiteres Krankenhaus wird in Kooperation mit einem zivilen Träger betrieben.
Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV)
  • Die TerrWV wird die Organisation der Wehrbereichsverwaltungen und ihrer Außenstellen straffen.
  • Sie ordnet die Standortverwaltungen auf der Grundlage einer Mindestbetreuungsstärke von ca. 4.500 Soldaten und zivilen Beschäftigten bei gleichzeitiger Reduzierung auf 52 neu.
  • Das Wehrersatzwesen wird bei gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Kreiswehrersatzämter auf 52 optimiert.
Durch die Einnahme der neuen Strukturen und einer daran ausgerichteten Stationierung wird die Bundeswehr ihre Aufgaben und Verpflichtungen im In- und Ausland im 21. Jahrhundert besser erfüllen können.

2. Bestimmende Faktoren der Stationierungsentscheidung

Zwei wesentliche Kriterien bestimmen das neue Stationierungskonzept:
  • militärisch/funktionale Kriterien mit dem Ziel der bestmöglichen Gewährleistung der Auftragserfüllung und
  • betriebswirtschaftliche Kriterien mit dem Ziel einer optimierten und wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaften.
Militärisch/funktional wurden mit dem Ziel einer bestmöglichen Erfüllung des Auftrages für jeden Standort u.a. detailliert untersucht und bewertet:
  • die Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,
  • räumliche Zusammenhänge im Rahmen des Aufgaben-, Übungs- und Unterstützungsverbundes inner- und außerhalb der Bundeswehr, zum Beispiel die Verkehrsanbindung eines Standorts,
  • Möglichkeiten zur geschlossenen Stationierung von Verbänden, wo immer zweckmäßig und vom Auftrag her geboten. Betriebswirtschaftlich standen vor allem die Liegenschaftsbetriebskosten und die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen im Mittelpunkt der Bewertung.
Es galt, Kosten zu senken durch:
  • die Nutzung von Liegenschaften mit geringen Betriebskosten und / oder
  • die Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen in Liegenschaften bei gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher Optimierung, verbunden mit der Erhöhung der Belegungsdichte.
Darüber hinaus sind Aspekte der Personallage, -struktur und -entwicklung ebenso in die Betrachtung eingeflossen, wie eine Bewertung der möglichen regionalen Anschlussverwendungen für Soldaten und Zivilbedienstete. Die Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem militärischen und zivilen Personal hatte bei der Erarbeitung dieses Stationierungskonzepts einen hohen Stellenwert. Jeder Ortswechsel bedeutet eine Vielzahl sozialer und finanzieller Belastungen. Das soziale Umfeld der Beschäftigten, zum Beispiel Betreuungs- und Fürsorgeeinrichtungen, Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Familienangehörige oder der jeweilige Wohnungsmarkt waren daher integrale Bestandteile der Bewertung. Durch die Bildung von Stationierungsschwerpunkten wird die Versetzungshäufigkeit mittel- und langfristig deutlich reduziert. Für jeden Standort wurde eine detaillierte Einzelbetrachtung durchgeführt. Die Stationierungsentscheidungen sind durch strukturelle Vorgaben und Entscheidungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Bundeswehr geprägt, die zu einer deutlichen Reduzierung und regionalen Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen führen.

Das neue Stationierungskonzept ist Spiegelbild der Weiterentwicklung der Bundeswehr mit ihren künftig differenzierteren Strukturen und reduzierten Umfangszahlen für militärisches und ziviles Personal.

3. Wesentliche Ergebnisse

Die Entscheidung für das neue Stationierungskonzept ergibt, dass die Bundeswehr künftig an 392 Standorten stationiert sein wird. In 30 Standorten wird es zu einer signifikanten Reduzierung um mindestens 50% oder 500 Dienstposten kommen.

105 Standorte werden geschlossen. Die Schließungen unterteilen sich nach der Größenordnung wie folgt:
  • 28 Standorte mit bis zu 10 Dienstposten,
  • 31 Standorte mit 11 bis 100 Dienstposten,
  • 9 Standorte mit 101 bis 500 Dienstposten,
  • 28 Standorte mit 501 bis 1.000 Dienstposten,
  • 9 Standorte mit mehr als 1.000 Dienstposten.
Damit entfallen ca. 56 % der Schließungen auf Standorte mit bis zu 100 Dienstposten. Die durchschnittliche Belegungsdichte in den Truppenunterkünften wird von aktuell ca. 800 Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900 Dienstposten erhöht und entspricht damit der Zielsetzung zur Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen.

An 45 Standorten wächst der Dienstpostenumfang um 200 und mehr Dienstposten auf. Dies ist vor allem das Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Optimierung der betroffenen Standorte und Liegenschaften.

Einzelheiten zur künftigen Stationierung in den einzelnen Bundesländern und zur geplanten Stationierung der Höheren Kommandobehörden können den folgenden Abbildungen und Übersichten entnommen werden.

Die künftig zu stationierenden Organisationselemente sind dabei auf der Grundlage von Planzahlen abgebildet, die sich aus den strukturellen Vorgaben ergeben.

Das neue Konzept gleicht bestehende betriebswirtschaftliche Nachteile aus und gewährleistet eine nach militärischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien zukunftsfähige Stationierung.

Aufgrund der fortlaufenden Anpassungen im Rahmen des Transformationsprozesses, wie z.B. Reorganisation des zivilen Bereichs und der Ausbildungslandschaft, intensivierter Kooperation mit der Wirtschaft sowie der Umsetzung der strukturellen Vorgaben bis auf Einheitsebene, könnten gegebenenfalls geringfügige Veränderungen erforderlich werden.

Die Sportfördergruppen der Bundeswehr werden im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund (DSB) und in Anlehnung an das neue Olympiastützpunktkonzept strukturell optimiert. Dazu werden Teile der 25 Sportfördergruppen ab 2005 umgegliedert und die Spitzensportler – an Förderungsmöglichkeiten ausgerichtet – neu zugeordnet.

Die Bundeswehr wird bis auf weiteres an den vereinbarten Sportfördermöglichkeiten für Spitzensportler festhalten und diese bis 2010 an den neuen Umfang der Bundeswehr anpassen. Eine qualifizierte Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) wird sichergestellt.

An ausgewählten Standorten werden landesweit Verbände stationiert – Pioniere, Sanitätsdienst und ABC-Schutz - , die darauf ausgelegt sind, im Rahmen der ZMZ mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Über die Anzahl der ZMZ-Stützpunkte erfolgt die Entscheidung im Rahmen der weiteren Feinausplanung. Die Bundeswehr wird auch weiterhin auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen mit den notwendigen Kräften zur Katastrophenhilfe beitragen und die Anliegen der Länder angemessen berücksichtigen.

4. Weiteres Vorgehen

Die neuen Strukturen werden in einem mehrere Jahre dauernden Prozess eingenommen. Um die aus dem neuen Stationierungskonzept erwachsenden Vorteile und Chancen in vollem Umfang ausschöpfen zu können, kommt es darauf an, die Entscheidungen zügig umzusetzen. In der Übergangsphase gilt der Grundsatz, dass dem Aufbau neuer Vorrang vor dem Erhalt alter Strukturen einzuräumen ist. Die Umsetzung wird umgehend erfolgen und spätestens bis 2010 abgeschlossen sein.

In diesem Zeitraum werden auch die noch ausstehenden 76 Standortschließungen umgesetzt, die auf weiter zurückliegenden Entscheidungen beruhen (s. Anlage 5.7.).

Die Einnahme der neuen Strukturen und der künftigen Stationierung wird durch eine Vielzahl von flankierenden Maßnahmen unterstützt.

Der Abbau des Personals geschieht sozialverträglich und bei zivilen Mitarbeitern ohne betriebsbedingte Kündigungen. In diesem Rahmen bleibt die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse der z.B. von Standortschließungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin wesentliche Aufgabe der zivilen Personalführung. Vorrangiges Ziel ist es, eine anderweitige struktursichere Verwendung betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundeswehr, bei anderen Verwaltungen und Behörden des öffentliches Dienstes oder aber bei gemeinsamen Firmen in Kooperationsvorhaben sicherzustellen. Darüber hinaus steht zur sozialverträglichen Umsetzung der Strukturmaßnahmen grundsätzlich das verbesserte Instrumentarium des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 für Arbeitnehmer zur Verfügung, das unter anderem die Gewährung von Altersteilzeit, eine Härtefallregelung und ein Ausscheiden mit Abfindung vorsieht.

Von der Stationierungsentscheidung betroffene Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen ihrer persönlichen Verwendungsplanung andere Dienstposten erhalten. Dies wird nach bewährten Grundsätzen der Personalführung soweit wie möglich unter Berücksichtigung der persönlichen Belange erfolgen.

Die Kommunen haben als Träger der Planungshoheit entscheidenden Anteil an der erfolgreichen Konversion ehemaliger Militärliegenschaften in eine zivile Nutzung. Es besteht daher ein gemeinsames Interesse an kooperativer Zusammenarbeit. Die Bundeswehr wird auch weiterhin im Internet die Freigabelisten der nicht mehr betriebsnotwendigen Bundeswehrliegenschaften veröffentlichen, damit die Kommunen rechtzeitig die Anschlussnutzung planen können.

Die Wehrbereichsverwaltungen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die in einigen Verwertungsfällen eingeschaltete bundeseigene Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) werden gebeten, die Kommunen sowie Interessenten bei Konversionsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu leisten die in einigen Bundesländern eingerichteten Konversionsarbeitsgruppen, die sich aus Vertretern der Oberfinanzdirektionen, des Landes, der jeweiligen zuständigen Wehrbereichsverwaltung sowie des Infrastrukturstabes, der g.e.b.b. und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zusammensetzen, ihren Beitrag.

Die Länder und Kommunen können vom Bund und der Europäischen Union mitfinanzierte Förderinstrumentarien einsetzen, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die EFRE-Mittel, die Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds, also die ESF-Mittel, und die Städtebauförderung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder, regionale Schwerpunkte und Prioritäten beim Einsatz dieser Fördermittel zu setzen.

Durch das Konzept „Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“ ist für die Verbände und Dienststellen der Bundeswehr, die Länder, Kreise und Kommunen, vor allem aber für die betroffenen Menschen, eine Planungsperspektive für die kommenden Jahre geschaffen.

5.6. Zukünftige höhere Kommandobehörden und vergleichbare Dienststellen
Diese kartografische Übersicht können Sie als pdf-Datei herunterladen.

Quelle: www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04


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