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Was sagt der NATO-Vertrag über den "Bündnisfall"?

Argumentationshilfe - Völkerrechtler Rotter: US-Gegenschlag wäre völkerrechtswidrig

Im Folgenden möchten wir ein wenig Informationen weitergeben über den NATO-Beschluss, die Terroranschläge von New York und Washington als "Bündnisfall" bzw. Verteidigungsfall hinzustellen. Herzlichen Dank für die Informationen an Dieter Lachenmeier (Friedensnetz Baden Württemberg) und an Wolfgang Kuhlmann (VdJ).

EU-Ratspräsident: «Das ist kein Krieg»

Brüssel (dpa) - Der belgische Außenminister und derzeitige EU-Ratspräsident Louis Michel hat nach den Anschlägen in den USA dazu aufgerufen, den Weg der politischen Auseinandersetzung nicht zu verlassen. «Das ist kein Krieg», sagte Michel am Mittwoch im Rundfunksender Bel RTL. «Wir müssen Worte des Friedens finden und können uns nicht wie im Krieg auseinandersetzen, weil es keinen Krieg gibt.» dpa, 13.09.2001; 12.05 Uhr

Artikel 5 des Nato-Vertrages
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich em Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Dazu ein paar Anmerkungen von Dieter Lachenmeier:
Dieser Artikel bestätigt zwar formal, dass bei einem bewaffneten Angriff die Nato den Bündnisfall erklären kann. Man könnte aber schon mal nachfragen um welche Waffen es sich bei diesem Angriff gehandelt hat? (Passagierflugzeuge bzw. Messer und Teppichschneider?)

Wichtig scheint mir, dass dieser Bündnisfall keinerlei Automatismus eines militärischen Engagements auslöst. Jeder Mitgliedstaat kann frei entscheiden, welchen Beitrag zur Wiederherstellung der Sicherheit ihm notwendig erscheint.

Die Vorgabe ist die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit, nicht der Vollzug von Vergeltungsschlägen.

Nirgendwo ist geklärt, wie lange dieser Bündnisfall dauert. Wenn nun der Bündnisfall auf Grund eines terroristischen Anschlages erklärt wird, so kann jeder terroristische Anschlag auch zur Rechtfertigung seiner Verlängerung dienen. Die Nato hat also Kriegszustand auf praktisch nicht absehbare und beendbare Zeit ausgerufen. Wenn damit auch noch die Bombardierung von Zielen in der islamischen Welt verbunden wird, dann ist hiermit eine Dauerermächtigung zum Krieg in mindestens drei Kontinenten ausgeprochen.

Das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem berüchtigten Urteil von 1994 das Grundgesetz zwar so interpretiert, daß Bundeswehreinsätze außerhalb des Verteidigungsfalles nur einer einfachen Mehrheit des Bundestages bedürfen. Im Rahmen eines Verteidigungsfalles, der jetzt ja beschworen wird, gibt es jedoch klare und eindeutige Vorgaben:

"Art 115 a GG
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlussfähig, so tritt der gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder."

Die Zustimmung innerhalb der Nato, dass die Terrorakte in den USA als Angriff auf die Bundesrepublik betrachtet werden, erfolgte nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes, sondern nach dem Beschluss des "Bundessicherheitsrates" - ein Regierungsgremium und kein vorgesehenes Verfassungsorgan.

Wer sich militärisch auf den Verteidigungsfall berufen will, kommt aber um die hohe Hürde die das Grundgesetz dafür setzt wohl nicht herum.

Mit dem Eintreten des Verteidigungsfalles würden dann die sogenannten "Notstandsgesetze" in Kraft treten, die einen riesigen Katolog demokratischer Rechte einschränken oder aufheben und der Executive nahezu uneingeschränkte Vollmachten bieten.

In allen öffentlichen Erklärungen wird Solidarität mit den USA beschworen. nach meiner Auffassung ist Solidarität aber ein Begriff, der sich auf den Umgang der Menschen miteinander bezieht und nicht auf den Schulterschluss von militärischen Organisationen. Die Friedensbewegung tut deshalb gut - wie sie es ja in allen Konflikten etc. bisher getan hat - Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck zu bringen. Eine Solidarität mit Regierungen, Militärs und andern, die nichts besseres wissen als Vergeltung, Rache sprich Krieg und militärische Schläge zu üben, ist für die Friedensbewegung völlig indiskutabel.

Die amtlichen Erklärungen beziehen sich immer wieder auf die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Zivilisation. Eine der wichtigsten Errungenschaften von Demokratie und Zivilisation ist aber das Rechtsstaatsgebot, bzw. die Rechtsbindung des Völkerrechts. Danach sind Verbrecher nicht nach archaischen Prinzipien wie "Auge um Auge" etc. zu behandeln, sondern sie müssen zweifelsfrei ermittelt, vor einen gesetzlichen Richter gestellt und von ihm bestraft werden. Selbstjustiz und Vergeltungsschläge sind im Rechtsstaatsprinzip nicht nur nicht vorgesehen, sondern wiederum unter Strafe gestellt. Auf alle Fälle wiedersprechen sie diamentral jedem Gedanken an Zivilisation und Demokratie.

In der Wiener Tageszeitung "Der Standard" war folgendes zu lesen:

Ein Militäraktion der USA "gegen irgendeinen Staat" als Konsequenz der Anschlagsserie am Dienstag wäre eindeutig völkerrechtswidrig. Es liege nach dem Völkerrecht nämlich "auf gar keinen Fall eine Kriegssituation vor", sagte der Völkerrechtler Manfred Rotter im ORF-"Mittagsjournal". Als Gefahr für die Weltordnung sieht er, "dass immer wieder mächtige Akteure das Völkerrecht in die Hand nehmen und nach Gutdünken vorgehen", damit werde "ein Wahnsinn durch den anderen ersetzt".
Nach dem gegenwärtigen Stand der Information könne von Krieg nicht gesprochen werden, weil es keine zwei Völkerrechtssubjekte, die im Krieg miteinander stehen könnten, gebe, erläuterte Rotter. Man wisse derzeit "viel zu wenig über den Täterkreis" und es könne "nicht gesagt werden, dass irgendein Staat mit diesem Wahnsinn in Verbindung steht".

...
Rotter widerspricht mit seiner völkerrechtlichen Analyse nicht nur den Darstellungen der US-Politiker, die immer wieder von "Krieg" sprechen, sondern auch der NATO. Er betonte nämlich, dass auch kein Angriff auf die USA nach Artikel 5 der NATO-Verträge vor. Unter Berufung darauf hatte die NATO gestern das Vorliegen des "kollektiven Verteidigungsfalles" festgestellt - und den USA Unterstützung nach dem Motto "Einer für alle, alle für Einen" zugesagt. Rotter hielt dem entgegen: Die NATO sei ein Militärbündnis und als solches derzeit nicht gefragt. "Gefragt ist nur Zusammenarbeit bei der Ermittlung der Täter", auf polizeilicher oder allenfalls geheimdienstlicher Ebene.

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